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  Wissenswertes
 Nicht artgerechte Haltung von Tieren / Tierquälerei

Nicht artgerechte Haltung von Tieren oder Tierquälerei sind keine Kavaliers-
delikte, sondern Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und somit strafbare
Handlungen.

Vorab folgende Hinweise zu diesem Thema: 
- Wir unterstützen nicht die Bespitzelung von Nachbarn
- Wir sind keine Rechtsanwälte oder Schiedsrichter bei Nachbarstreitigkeiten
- Anonyme Hinweise lieben wir nicht 
- Wir haben keine amtlichen Befugnisse oder polizeilichen Rechte

Bei strafbaren Handlungen an Tieren darf aber niemand die Augen verschließen
oder einfach wegsehen. Vielmehr ist Zivilcourage, zugleich aber auch Besonnenheit 
gefragt.
Wir bieten Ihnen daher in Fällen, wo eventuell eine nicht artgerechte Tierhaltung vor-
liegt, eine vertrauliche Zusammenarbeit an mit dem vorrangigen Ziel, dem betroffenen 
Tier zu helfen.
Gerne sind wir auch bereit, sofern der Tierhalter sich kooperativ verhält, mit Rat zu
helfen, um eine solche Situation zu verbessern.

Sie können sich aber auch - insbesondere bei Tierquälerei - sofort und direkt an die
für den Tierschutz zuständige Behörde wenden, die dann auch sofort eingreifen kann:

Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
- Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung -
Humboldtstr. 11
78166 Donaueschingen

Web-Adresse dieser Behörde: 
http://www.lrasbk.de/landkreis/aemter-im-ueberblick/amt-fuer-veterinaerwesen-und-lebensmittelueberwachung.html

Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag  8:00 - 11.30 Uhr
Donnerstag  14.00 - 17.30 Uhr
Freitag geschlossen

Die für den Tierschutz zuständige Amtstierarzt ist:
Herr Dr. Michael Langer

Telefon:  07721-913-5050 (Sekretariat)
Fax:        07721-913-6905
Mail:        m.langer@Lrasbk.de

© Tierschutzverein Villingen-Schwenningen e.V.